Birdview Studios

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Birdview Studios – Gregor Ganglmair – Huemerstraße 10 – 4020 Linz – Österreich – Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Birdview Studios, Inhaber Gregor Ganglmair, insbesondere in den Bereichen Filmproduktion, Videoproduktion, Berufsfotografie, Bildbearbeitung, Videoschnitt, Konzeptentwicklung, Social-Media-Content und damit verbundene Medienleistungen.

1.2 Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Birdview Studios ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Birdview Studios sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder auf andere nachweisbare Weise annimmt und Birdview Studios den Auftrag bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3 Grundlage des Vertrages sind das jeweilige Angebot, die darin beschriebene Leistung, diese AGB sowie allfällige schriftliche Zusatzvereinbarungen.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.2 Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Drehtage, zusätzliche Schnittversionen, zusätzliche Social-Media-Cuts, Rohdatenlieferung, umfangreiche Konzeptänderungen, Sprecher, Musiklizenzen, Darsteller, Locations, Requisiten, externe Dienstleister, Reisekosten, Genehmigungen, Drohnenbewilligungen und sonstige Fremdkosten.

3.3 Birdview Studios ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner, Termine und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen. Dazu zählen insbesondere Logos, Marken, Texte, Musik, Bilder, Videos, Designs, Produkte, Locations und sonstige Materialien.

4.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass erforderliche Zustimmungen, Drehgenehmigungen, Hausrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Markenrechte und sonstige Rechte in seinem Verantwortungsbereich rechtzeitig eingeholt werden.

4.4 Verzögerungen, die durch verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

5. Termine und Fristen

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

5.2 Liefer- und Fertigstellungstermine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

5.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Wetter, behördliche Einschränkungen, technische Ausfälle, fehlende Freigaben, verspätete Kundenzuarbeit oder sonstige nicht von Birdview Studios zu vertretende Umstände berechtigen zu einer angemessenen Anpassung der Termine.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Anzahlungen

6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

6.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise ohne Umsatzsteuer. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern diese Regelung im jeweiligen Leistungszeitraum anwendbar ist.

6.3 Birdview Studios ist berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 50 % der Auftragssumme.

6.4 Der Restbetrag ist nach Fertigstellung bzw. Übergabe der vereinbarten Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

6.6 Bei Zahlungsverzug ist Birdview Studios berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Betreibungskosten geltend zu machen.

6.7 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Leistungen, Nutzungsrechte und Dateien im Eigentum bzw. in der Rechteposition von Birdview Studios. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Zusatzleistungen und Mehraufwand

7.1 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet.

7.2 Dazu zählen insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen, zusätzliche Schnittfassungen, neue Varianten, Formatadaptionen, kurzfristige Änderungswünsche, nachträgliche Konzeptänderungen, zusätzliche Drehs, verlängerte Drehzeiten, zusätzliche Abstimmungen und nicht vereinbarte Beratungsleistungen.

7.3 Sofern kein anderer Stundensatz vereinbart wurde, wird zusätzlicher Aufwand mit 75,00 EUR pro Stunde verrechnet.

8. Korrekturen und Freigaben

8.1 Der im Angebot angeführte Leistungsumfang bestimmt, ob und wie viele Korrekturrunden inkludiert sind.

8.2 Eine Korrekturrunde umfasst angemessene Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs.

8.3 Grundlegende Richtungsänderungen, neue Konzepte, neue Schnittlogiken, neue Musikrichtungen, neue Textfassungen, zusätzliche Drehs oder Änderungen nach finaler Freigabe gelten nicht als inkludierte Korrektur und werden gesondert verrechnet.

8.4 Gibt der Auftraggeber ein Zwischenergebnis oder Endergebnis frei, gelten alle bis dahin erkennbaren Punkte als genehmigt. Spätere Änderungen können gesondert verrechnet werden.

9. Storno, Verschiebung und Ausfall

9.1 Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, ist Birdview Studios berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, reservierte Zeiten, entstandene Kosten und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten zu verrechnen.

9.2 Bei kurzfristigen Verschiebungen oder Absagen von Drehterminen durch den Auftraggeber können Ausfallkosten verrechnet werden, insbesondere wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

9.3 Wetterbedingte, behördlich bedingte oder sicherheitsrelevante Verschiebungen werden im Einzelfall abgestimmt. Bereits entstandene Kosten und notwendiger Mehraufwand sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern die Ursache nicht von Birdview Studios zu vertreten ist.

10. Rohdaten, Projektdateien und Archivierung

10.1 Die Lieferung von Rohmaterial, unbearbeiteten Fotos, Projektdateien, Schnittprojekten, offenen Dateien, LUTs, Presets oder sonstigen Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10.2 Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet Birdview Studios ausschließlich die Lieferung der final vereinbarten Endprodukte.

10.3 Birdview Studios ist nicht verpflichtet, Rohmaterial, Projektdateien oder sonstige Produktionsdaten dauerhaft zu archivieren.

10.4 Eine spätere Wiederherstellung, Suche, Bereitstellung oder erneute Ausgabe archivierter Daten kann gesondert verrechnet werden.

11. Nutzungsrechte

11.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den final gelieferten Werken.

11.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation, insbesondere Website, Social Media, Präsentationen, Vertrieb, Recruiting und interne Kommunikation.

11.3 Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung durch Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt.

11.4 Rechte an Musik, Stockmaterial, Sprecherleistungen, Darstellern, Locations, Marken, Software, Vorlagen oder sonstigen Fremdleistungen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

11.5 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, gelieferte Inhalte nur im Umfang der eingeräumten Rechte zu verwenden.

12. Namensnennung und Referenznutzung

12.1 Birdview Studios darf auf die Urheberschaft bzw. Leistungserbringung in angemessener Form hinweisen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.

12.2 Birdview Studios darf abgeschlossene Projekte, Projektbezeichnungen, Arbeitsproben, Standbilder oder kurze Ausschnitte zu Eigenwerbezwecken als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht oder eine ausdrückliche Geheimhaltung vereinbart wurde.

12.3 Die Veröffentlichung von Material, auf dem Personen erkennbar sind, erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der abgebildeten Personen.

13. Rechte Dritter und Freistellung

13.1 Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Rechte und Zustimmungen vorliegen.

13.2 Wird Birdview Studios wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte, fehlender Freigaben oder rechtswidriger Nutzung durch den Auftraggeber von Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber Birdview Studios schad- und klaglos, sofern die Ursache aus der Sphäre des Auftraggebers stammt.

14. Gewährleistung

14.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

14.2 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel binnen angemessener Frist schriftlich mitzuteilen.

14.3 Kein Mangel liegt vor bei bloß subjektiven Geschmacksabweichungen, sofern die Leistung dem vereinbarten Konzept, Briefing und fachüblichen Standard entspricht.

15. Haftung

15.1 Birdview Studios haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

15.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Birdview Studios nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Personenschäden oder soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.

15.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, ausgebliebene Reichweite, Suchmaschinenplatzierungen, Umsatzerwartungen oder wirtschaftliche Folgeeffekte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15.4 Birdview Studios schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Bewerbungen, Verkäufen oder sonstigen Marketing-Ergebnissen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.

16. Datenschutz und Vertraulichkeit

16.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

16.2 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Birdview Studios.

16.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, betroffene Personen in seinem Verantwortungsbereich über die Verarbeitung von Bild-, Video- und Tonmaterial zu informieren und erforderliche Rechtsgrundlagen bzw. Einwilligungen einzuholen.

17. Externe Dienstleister und Fremdkosten

17.1 Fremdkosten, etwa für Musik, Sprecher, Darsteller, Locations, Requisiten, Genehmigungen, Fahrtkosten, Nächtigungen, Stockmaterial, Plattformen oder externe Dienstleister, sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

17.2 Birdview Studios ist berechtigt, Fremdkosten nach vorheriger Abstimmung an den Auftraggeber weiterzuverrechnen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

18.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Birdview Studios zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit gesetzlich zulässig.

18.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder einer nachweisbaren elektronischen Vereinbarung.